Fachbegriffe von A bis Z




Beglaubigungen: Wenn Urkunden oder Dokumente für behördliche Vorgänge benötigt werden, wird meist eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Die Beglaubigung kann nur durch einen staatlich geprüften und allgemein beeidigten/ermächtigten Übersetzer erfolgen. Es handelt sich hierbei um die offizielle Bestätigung, dass der Text richtig und vollständig übersetzt wurde.

Falls die übersetzte Urkunde im Ausland eingesetzt werden soll, ist für einige Länder eine Apostille notwendig. Mit einer Apostille wird die Unterschrift des Übersetzers durch den Präsidenten des Landgerichts seines Wohnorts überbeglaubigt.

Dolmetschen: Mündliche Übertragung eines mündlich dargebotenen Textes.

Fachübersetzungen: Übersetzung fachlich anspruchsvoller Texte wie beispielsweise Handbücher, Bedienungsanleitungen wissenschaftliche Abhandlungen.

Flüsterdolmetschen: Das Flüsterdolmetschen (auch Chuchotage, von frz. „chuchoter“ für „flüstern“) ist eine Form des Simultandolmetschens, kommt jedoch ohne technische Hilfsmittel aus. Gedolmetscht wird für maximal zwei Personen. Der Dolmetscher sitzt zwischen oder hinter seinen Zuhörern und spricht ihnen die Verdolmetschung sehr leise zu. Dies ist für die Stimme überaus anstrengend und somit nur zeitlich begrenzt möglich.

Gerichts- und Behördendolmetschen: Dolmetschen vor Gerichten und Behörden. Der Dolmetscher muss in Abhängigkeit von den im jeweiligen Bundesland geltenden Bestimmungen allgemein be- oder vereidigt bzw. ermächtigt sein.

Konsekutivdolmetschen: Das Konsekutivdolmetschen ist die älteste Dolmetschart. Die Verdolmetschung erfolgt zeitversetzt, das heißt, der Dolmetscher macht sich, wenn nötig, während des Vortrags mit Hilfe seiner Notizentechnik Aufzeichnungen und produziert anschließend den zielsprachlichen Text. Die einzelnen Textpassagen können unterschiedlich lang sein und umfassen normalerweise einen längeren, inhaltlich zusammenhängenden Abschnitt.

Simultandolmetschen: Das Simultandolmetschen erfordert den Einsatz von Konferenztechnik. Der Dolmetscher sitzt in einer schallisolierten Dolmetschkabine und hört den Redner über Kopfhörer. Seine Verdolmetschung, die beinahe zeitgleich (also simultan) erfolgt, wird per Mikrofon übertragen und kann von den Konferenzteilnehmern wiederum über Kopfhörer gehört werden.

Verhandlungsdolmetschen: Dolmetschen von Geschäftsverhandlungen und Fachgesprächen.

Voice-Over: Findet hauptsächlich in Dokumentarfilmen oder -serien Anwendung. Die Stimme des Sprechers wird über die Originalstimme gelegt, ohne diese jedoch komplett auszublenden. Der Anfang und das Ende des Originals bleiben hörbar.